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Unsere aktuellen Termine (2025): 03.-04.05.2025; 05.-06.07.2025; 14.09.2025; 20.09.2025; 04.-05.10.2025
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03.-04.05.2025: Saisoneröffnung


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Anhang 22
DV 947/300, § 38

Anleitung zur Verhütung von Frostschäden an warm oder kalt abgestellten Lokomotiven

A) Für Lokomotiven, die bei Frostgefahr warm abgestellt werden

  1. Das Schlabberventil der Strahlpumpe ist zu schließen. Bei geöffnetem Tenderabsperrventil ist das Anstellventil soweit zu öffnen, bis in der Wasserzuleitung das Geräusch der aufsteigenden Dampfblasen zu hören ist.
    Zu weites Öffnen des Ventiles schadet der Speisewasserkupplung und erwärmt das Tenderwasser so stark, so dass die Strahlpumpe nicht mehr anzieht. Der Entwässerungshahn am Gehäuse der Strahlpumpe ist zu öffnen, damit das Wasser aus der Speiseleitung abfließen kann. Das zugehörige Kesselabsperrventil muss geschlossen sein.
    Soll der Kessel gespeist werden, ist vorher an der Strahlpumpe das Schlabberventil und das Kesselabsperrventil zu öffnen. Zieht die Strahlpumpe nicht an, so ist die zugehörige Speisewasserkupplung zu entwässern, bis kaltes Wasser ausfließt. Nach dem Speisen ist die Strahlpumpe wieder auf Durchwärmen zu stellen.
  2. Bei Lokomotiven mit Speisepumpen ist das zugehörige Kesselabsperrventil zu schließen. Das Schlauchverbindungsstück ist durch öffnen des Anwärmventiles vor dem Einfrieren zu schützen. Bei starkem Frost sind nach dem Schließen des Kesselabsperrventiles und des Tenderabsperrventiles die Schläuche zu entkuppeln, da die Entwässerungshähne auch in geöffneter Stellung leicht einfrieren können.
    Der Wasserzylinder und die Ventilkästen der Speisepumpen sind durch öffnen der Entwässerungshähne zu entleeren. Hierbei ist die Speisepumpe laufen zu lassen, bis sämtliches Wasser herausgedrückt ist.
    Der Windkessel bzw. der Schwimmerstoßdämpfer u. Vorwärmer sind durch öffnen der Hähne zu entwässern. Das Kesselabsperrventil ist zu schließen, damit eine Auffüllung der entleerten Speiseleitung bei undichtem Ventil nicht möglich ist. Vor dem Anstellen der Speisepumpe ist das Kesselabsperrventil zu öffnen, und sämtliche Entwässerungshähne an Speisepumpen und Vorwärmer sind zu schließen.
  3. Die Luftpumpe soll langsam weiterarbeiten, damit sie nicht einfrieren kann. Das Luftpumpenabsperrventil darf daher nicht ganz geschlossen werden. Hauptluftbehälter und Tropfbecher sind restlos zu entwässern.
  4. Die Absperrhähne der Dampfheizung sind bei Frost stets geöffnet zu halten, damit das Kondenswasser nach beiden Seiten abfließen kann. Der Umstellhahn oder das Umstellventil auf dem Führerstand der Lokomotive ist so einzustellen, dass aus dem vorderen und hinteren Absperrhahn etwa gleiche Dampfmengen ausströmen können. Das Dampfheizventil ist leicht zu öffnen.
  5. Die Zylinderentwässerungsventile sind zu öffnen und auf freien Durchgang zu untersuchen.
  6. Die selbsttätigen Entwässerungsventile an Speise- und Luftpumpen, Luftpumpendruckregler, Turbogeneratoren und Gruppenanstellventilen sind auf freien Durchgang zu untersuchen. Hierzu werden die Verschraubungen der Abflussrohre gelöst und die Rohre abgezogen.
    Sie sind am Fahrzeug zu belassen, entsprechend zu sichern und nach der Frostperiode wieder anzuschließen.
  7. Die Achslagerunterkästen müssen sofort auf eingedrungenes Wasser untersucht werden. Dieses ist unbedingt zu entfernen, da sonst die Schmierpolster am Achsschenkel festfrieren und dann beim Bewegen der Lokomotive abreißen.


Dampflokfreunde Salzwedel e.V. Am Bahnhof 6, 19322 Wittenberge